Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Kreistag Uckermark
Die Haushaltsdebatte in der Kreistagssitzung vom 11.02.2026 sowie in den vorangegangenen Ausschusssitzungen wurde in weiten Teilen emotional geführt. Dabei waren sich im Grundsatz alle einig: Ein Weiter-so kann es nicht geben. Am Ende stimmten aber dennoch alle Abgeordneten für den Haushaltsentwurf – mit Ausnahme der AfD. Damit wurde beschlossen, den seit Jahren schon beschrittenen Weg fortzusetzen, in der Hoffnung, dass demnächst endlich bessere Zeiten kommen mögen.
Bessere Zeiten stehen allerdings nicht in Sicht – im Gegenteil. Seit Jahren bereits werden die Landkreise und Kommunen von Bund und Land mit immer weiteren Aufgaben belastet, ohne dass eine angemessene Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt. Allein im Bereich des Jugendamtes besteht bei einem vorgesehenen Gesamtbudget von 116,9 Millionen Euro eine Refinanzierungslücke von 74,2 Millionen Euro und somit von fast 64 %. Dabei besteht in Artikel 97 Absatz 3 der Brandenburgischen Landesverfassung ein sogenanntes striktes Konnexitätsprinzip. Dieses besagt sinngemäß: „Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen.“ Anders gesagt: Dort, wo dem Landkreis seitens des Landes Aufgaben übertragen werden, sind die damit einhergehenden Kosten vom Land zu übernehmen. Nachweislich allerdings wird dieses Prinzip bereits seit Jahren unterlaufen. Angesichts eines geplanten Haushaltsdefizites von über 42 Millionen Euro ist dies nicht mehr hinnehmbar.
Problematisch an dem nun verabschiedeten Haushalt für 2026 ist aber nicht allein das Defizit an sich. Problematisch ist auch, dass Landrätin Karina Dörk (CDU) fortlaufend betont, dass der Landkreis derzeit noch über Rücklagen verfüge und dass man zudem doch auch beachten müsse, dass die Kreisumlage nicht erhöht wurde, obgleich dies laut der Finanzanalyse an und für sich notwendig wäre. Dagegen ist allerdings einzuwenden, dass die Rücklagen grundsätzlich gerade nicht dafür da sind, Haushaltslöcher zu stopfen, welche von höheren politischen Ebenen verursacht wurden. Noch weniger gilt dies für die Kreisumlage. Deren eigentlicher Sinn und Zweck besteht darin, dass die Gemeinden sich an den Kosten für kommunale Angelegenheiten beteiligen, die der Landkreis an ihrer Stelle wahrnimmt. Wenn jedoch der Bund oder das Land Aufgaben nach unten weiterleitet, so wird dieser Sinn und Zweck ad absurdum geführt. Faktisch findet solcherart eine Verschiebung staatlicher Aufgaben auf die kommunale Ebene statt. Die Nutzung von Mitteln aus der Kreisumlage zur Schließung dadurch entstandener Finanzierungslücken bedeutet dementsprechend eine – auch rechtlich problematische – Zweckentfremdung dieser Gelder. Dies ist für die AfD-Fraktion nicht hinnehmbar.
Dennoch hat der Kreistag sich mehrheitlich dafür entschieden, die aktuelle Lage zu stützen. Dabei war seitens der Landrätin im Vorfeld bewusst die Angst geschürt worden, dass ein abgelehnter Haushalt zu einer vorläufigen Haushaltsführung geführt hätte und der Landkreis dadurch nahezu handlungsunfähig geworden wäre. Ersteres ist richtig, Letzteres allerdings nicht, denn auch im Rahmen einer vorläufigen Haushaltsführung bleibt der Landkreis in der Pflicht, seinen gesetzlichen und vertraglichen Aufgaben nachzukommen. Dahingehend kann auch die Behauptung, eine Ablehnung des Haushaltes hätte dazu geführt, dass die Finanzierung der Krankenhäuser in Prenzlau und Angermünde gefährdet gewesen wäre, als reine Panikmache gesehen werden. Nachdem der Landkreis nunmehr Mehrheitsgesellschafter mit einem Anteil von nahezu 90 % am MSZ Uckermark ist, handelt es sich bei diesem nunmehr um eine weitgehend kreiseigene Gesellschaft, für welche eine Finanzierungsverantwortung besteht.
Einen tatsächlichen Grund zur Panik gab es dementsprechend nicht. Im Gegenteil, mit einer Ablehnung des Haushaltes hätten die Kreistagsabgeordneten ein klares Signal nach oben senden können, dass die bisherige Praxis, den Landkreisen und Kommunen Aufgaben zu übertragen, sie auf den entstehenden Kosten aber weitgehend sitzen zu lassen, nicht länger hingenommen wird.
Richtig ist, dass eine Lösung für die Gesamtmisere, namentlich für die auf allen Ebenen leeren Kassen sowie für die immer weitergehende Verschuldung, nicht aus der Uckermark alleine heraus gefunden werden kann. Stattdessen bedarf es eines gesamtgesellschaftlichen Umdenkens, insbesondere einer
drastischen Reduktion der Ausgabenseite. Für ein solches Umdenken bedarf es aber zunächst eines Wechsels der politischen Entscheidungsträger, und dahingehend hat die Uckermark am 19. April 2026 die Wahl, mit gutem Beispiel voranzuschreiten und den Weg freizumachen für Felix Teichner und damit für einen AfD-Landrat, der gewillt ist, auch außerhalb bisheriger Muster zu denken und den Landkreis nicht nur, aber auch finanziell auf ein solides Fundament zu stellen.

